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Versicherungsrecht: Regelungen für Versicherer und Versicherungsnehmer

In Deutschland gibt es einen Bestand von ca. 450 Millionen privaten Versicherungsverträgen.
Einen erhöhten Beratungsbedarf besitzt das Versicherungsrecht insbesondere aufgrund des Umstandes, dass es sich hier zum einen um eine ausgewiesene „Spezialmaterie“ handelt. Sie ist von einer Vielzahl von spezialgesetzlichen Normen sowie spezieller Rechtsprechung in Einzelfällen geprägt. Zum anderen, da es durch eine nunmehr bereits einige Jahre zurückliegende Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) quasi vollständig „umgekrempelt“ worden ist. In vielen Bereichen ist das VVG für den Versicherungsnehmer dabei vorteilhafter geworden: Fristen sind vereinheitlicht und verlängert worden, und der vollständige Leistungsausfall bei grober Fahrlässigkeit ist aufgehoben worden. Das VVG regelt nunmehr viele Bereiche auch deutlicher und für den Versicherungsnehmer verbindlicher, was sich insbesondere im Bereich des neuen Systems der Folgen von vertraglichen Obliegenheitsverletzungen zeigt.

Diese Gesetzesänderung hat unter anderem zur Folge, dass für den Versicherungsnehmer als rechtlichen Laien häufig nicht ohne Weiteres erkennbar ist, welche Regelungen in seinem konkreten Versicherungsvertrag überhaupt noch Geltung haben. Da ein privater Versicherungsvertrag häufig eine erhebliche Laufzeit hat (wer ändert schon seinen im Jahre 1970 geschlossenen Wohngebäudeversicherungsvertrag?), sind viele Klauseln dieses ursprünglichen Vertrages zum Teil durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder die oben genannte Gesetzesreform unwirksam geworden. So gibt es beispielsweise eine in älteren Verträgen genannte Frist zur Klageerhebung gegen den Versicherer innerhalb von 6 Monaten nicht mehr!

Fachanwalt für Versicherungsrecht in Braunschweig – Erfahrung und Kompetenz

Rechtsanwalt Philipp von Schrenck ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht seit Jahren intensiv tätig und steht Ihnen in unserer Kanzlei in Braunschweig zur Seite.

Insbesondere beinhaltet das Versicherungsrecht die folgenden verschiedenen privatrechtlichen Versicherungszweige:

Private Haftpflichtversicherung

Es gibt kaum eine Versicherung, die im Vergleich zu dem Risiko, das sie abdeckt, eine derart geringe Beitragshöhe besitzt. Ob der Fußball Ihres Sohnes das Wohnzimmerfenster des Nachbargrundstücks trifft, oder das Weinglas versehentlich an einer Stelle abgestellt wird, an der sich der Couchtisch nicht befindet – diese Versicherung deckt einen Großteil der Gefahren des täglichen Lebens ab. Ebenso vielfältig sind die Fragen zum Versicherungsumfang und der Versicherungsleistung.

Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Der Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung gehören sicher zu den häufigsten Rechtsgebieten, die die Gerichte im Hinblick auf das Versicherungsrecht beschäftigen. Bekannt ist jedem der eigene erlittene Unfall und die damit verbundene Abwicklung des Schadens gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber auch, wenn die eigene Versicherung nach einem Unfall versucht (z.B. wegen eigener grobfahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles oder Alkoholisierung), den eigenen Versicherungsnehmer in Regress zu nehmen, entstehen Fragen und Probleme, bei denen wir Sie beraten und unterstützen können.

Die Kaskoversicherung betrifft hingegen Schäden am eigenen Pkw durch beispielsweise einen eigens verschuldeten Unfall oder einen Diebstahl. In diesem Bereich besteht eine Vielzahl juristischer Probleme und „Spitzfindigkeiten“. Angefangen bei Fragen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers über die Verletzung von Beratungspflichten der Versicherung (oder deren Agenten) bis hin zu einer in diesem Bereich geltenden sehr differenzierten Ausgestaltung der Darlegungs- und Beweislast bei entsprechenden Kaskofällen. Auch zählen hierzu Fragen nach sogenannten Kürzungsquoten im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit, deren Anwendung durch Versicherer in den letzten Jahren immer häufiger festzustellen ist.

 

Rechtsschutzversicherung

Auch Streit mit der eigenen Rechtsschutzversicherung kommt gelegentlich vor. Dabei ist insbesondere immer wieder die Frage nach dem sog. „Rechtsschutzfall“ Streitpunkt und dessen zeitlicher Anknüpfung. Hier stehen wir Ihnen bei der Prüfung einer etwaigen Ablehnung Ihrer Rechtsschutzversicherung oder erforderlichenfalls Geltendmachung Ihres Deckungsanspruches mit Rat und Tat zur Seite.

Auch auf die freie Anwaltswahl sei an dieser Stelle kurz hingewiesen. Die mit der Erteilung einer Deckungszusage häufig von Versicherungsgesellschaften verknüpfte „Empfehlung“ bestimmter Anwaltskanzleien ist grundsätzlich nicht verbindlich und sollten auch stets vom Versicherungsnehmer geprüft werden.

Begrenzt wird der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung schließlich durch die Prüfung der Erfolgsaussicht und Mutwilligkeit. Hier nimmt der Versicherer eine – so gut wie mögliche – Prognose zum Ausgang der Interessenwahrnehmung vor. Die Grenze der „Mutwilligkeit“ bestimmt sich nach der wirtschaftlichen Unvernunft bei der Interessenwahrnehmung. Mutwilligkeit liegt also vor, wenn entweder der gleiche Erfolg wirtschaftlicher erreicht werden kann oder offensichtlich der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum erstrebten Erfolg steht. So bestehen zum Beispiel Zweifel an der Erfolgsaussicht einer Klage gegen eine Limited (Ltd), die ihren Sitz in England hat und aufgrund ihrer äußerst beschränkten Haftung selten Aussicht auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen ihr gegenüber bietet.

Lebensversicherung

In Zeiten, in denen zunehmend regelmäßig über lange Zeitdauer laufende Lebensversicherungsverträge gekündigt werden oder fällig werden, wächst auch der Beratungsbedarf in diesem Bereich. Verursacht durch die wirtschaftlich sehr ungünstigen Entwicklungen der letzten Jahre ist dabei die Leistungsfähigkeit der Versicherer zum Teil empfindlich eingeschränkt worden, sodass hier häufig erwartete Leistungssummen nicht erzielt werden. Die Wirksamkeit in Hinblick auf vereinbarte vertragliche Klauseln umfasst dabei ebenso einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Versicherungsrecht wie die Klärung von Mindestrückkaufwerten bei vorzeitiger Kündigung des Versicherungsvertrages.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufungsunfähigkeitsversicherung, häufig auch als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) bezeichnet, ist eine Versicherung, die häufig eine existenzielle Bedeutung im Fall des Eintritts eines Versicherungsfalles bekommt, ebenso häufig aber zum Streitfall zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer werden kann. Dabei kann sie zu einer Lebensversicherung ausgestaltet werden und sichert das Risiko von Krankheiten ab, die zu einer (überwiegenden) Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers führen. Davon umfasst sind insbesondere Krankheiten, die nach ihrer Prognose langwierige Folgen aufweisen, wie Krebs oder Erkrankungen von Gefäßen, Herz, Kreislauf und Nerven. Viele Fragen im Zusammenhang mit einer Geltendmachung von Ansprüchen und deren Ablehnung können dabei die Verletzung von Anzeige- und Aufklärungs- bzw. Mitteilungspflichten des Versicherungsnehmers sein. Wir helfen Ihnen bei der Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Versicherer.

Private Kranken- und Pflegeversicherung

Auch dieser Bereich ist von einer Vielzahl von Fragen und Sachverhaltsgestaltungen gekennzeichnet, die eine Beratung bei einem Fachanwalt für Versicherungsrecht häufig erforderlich machen können. Fragen wie:

  • wann eine Heilbehandlung notwendig ist
  • wann überhaupt eine Krankheit vorliegt
  • ob ein Anspruch auf Pflege besteht
  • ob die Ablehnung der Versicherungsgesellschaft aufgrund unvollständiger oder falscher Angaben des Versicherungsnehmers zutreffend erfolgt ist
  • ob ein bedingungsgemäßer Ausschluss vorliegt

können häufig vom juristischen Laien nicht sicher beurteilt werden. Wir helfen Ihnen!

Probleme von Seiten des Versicherers ergeben sich bei der Krankenversicherung insbesondere dann, wenn der Versicherungsnehmer beim Abschluss des Vertrages Vorerkrankungen unvollständig oder falsch angegeben hat, sodass die Risikoprüfung des Versicherers hier nicht zutreffend erfolgen konnte. Kommen diese Falschangaben des Versicherungsnehmers dann im Laufe des Versicherungsverhältnisses zutage, steht der Versicherer vor der Frage, ob er den Vertrag fortbestehen lassen will oder diesen durch Kündigung oder Anfechtung beenden möchte. Hier besteht ein differenziertes gesetzliches System von Möglichkeiten, die der Versicherer hat.

Für den Versicherungsnehmer ist die Beendigung des Vertrages durch den Versicherer damit häufig mit zum Teil existenzbedrohenden Folgen verbunden. Nicht nur, dass er die weiteren Behandlungskosten, die anlässlich einer Behandlung entstanden sind, selbst tragen muss. Er erhält auch die von ihm zum Teil über Jahre geleisteten Beträge nicht vom Versicherer zurück und muss sich zudem um einen neuen Krankenversicherungsvertrag bemühen.

Daher ist bei Krankenversicherungsverträgen regelmäßig zu prüfen, ob sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer im Rahmen des Vertragsschlusses hier fehlerfrei gehandelt haben.

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung deckt das finanzielle Risiko im Zusammenhang mit einem eingetretenen Unfall ab. Dabei ist stets Voraussetzung neben dem Kriterium des vorliegenden „Unfalles“, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet, das Kriterium der Invalidität, das heißt des sogenannten Dauerschadens. Bei der Unfallversicherung muss dabei darauf hingewiesen werden, dass die Fristenregelung durchaus „tückisch“ ist. So muss der Dauerschaden innerhalb eines Jahres eingetreten und der Nachweis dieses Dauerschadens gegenüber dem Versicherer binnen 15 Monaten erfolgt sein. Nach Ablehnung der Leistung durch den Versicherer, beispielsweise weil er das Unfallereignis (den Sturz oder Ähnliches) bestreitet – besteht wiederum eine Klagefrist von drei Jahren. Fristverkürzungen in alten Versicherungsverträgen gelten dabei nicht mehr, denn es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren.

Die Versicherungsleistung hängt dabei grundsätzlich von der vereinbarten Versicherungssumme ab und richtet sich gegebenenfalls nach einer sogenannten „progressiven Staffelung“ (Progression) und der sogenannten „Gliedertaxe“. Anhand der Versicherungsbedingungen zum Vertrag, wobei für die Invalidität jedes einzelnen Körpergliedes, wie Bein, Arm, Auge, Fuß, Hand, einzelne Prozentwerte aufgeführt sind, lässt sich die Höhe der Leistungen für den Fall der Invalidität dieses Körperteils berechnen.

Bei der Berechnung und Durchsetzung von Ansprüchen aus der privaten Unfallversicherung werden wir für den Versicherungsnehmer genauso tätig, wie für den Versicherer selbst bei der Führung eines Deckungsprozesses oder Rückforderungsprozesses.

Wohngebäude- und Feuerversicherung

Nachdem in den letzten Jahrzehnten nicht nur die Zahl der Immobilien in Deutschland erheblich zugenommen hat, sondern auch deren Wert und Alter, rückt die Wohngebäude- und Feuerversicherung immer mehr in den Vordergrund. Wenn am Gebäude ein Schaden beispielsweise durch einen Brand oder Leitungswasser eingetreten ist, entstehen Fragen zur Klärung der Ursache, sowie Höhe der Leistung. Regelmäßig prüft der Versicherer in diesem Zusammenhang aufgrund der häufig großen Höhe des Schadens sorgfältig seine Einstandspflicht. Erfolgt eine teilweise Ablehnung wegen schuldhafter Verursachung oder Unterversicherung, ist hier genau zu prüfen, ob diese Entscheidung des Versicherers Bestand haben kann. Auch bei beauftragten Gutachten (etwa zu Feuchtigkeitsschäden, Leitungsrohren, Frostschäden) entstehen häufig Fragen und Probleme.

Dabei vertreten wir nicht nur Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern oder beraten diese außergerichtlich, sondern arbeiten auch für Versicherer bei der Durchsetzung von Regress- oder Rückforderungsansprüchen und übernehmen die Vertretung in Deckungsprozessen.

Auch bei Anliegen aus anderen Rechtsgebieten stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite:

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