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Anwalt für Erbrecht in Braunschweig-Waggum -  Hilfe nach dem Trauerfall

Nach dem Tod eines geliebten Menschen kommt es leider oft zu Streit zwischen den trauernden Angehörigen. Um das bereits möglichst zu Lebzeiten zu verhindern, empfiehlt es sich, ein Testament aufzusetzen und sich hierzu kompetent juristisch beraten zu lassen.

So können Situationen verhindert werden, bei denen der Erblasser zwar gedacht hat, er habe alles im Sinne seiner Lieben geregelt, was sich aber häufig im Nachhinein als Irrtum erweist.

Ist dann der Erbfall eingetreten, entsteht Streit zwischen den Angehörigen darüber, welcher Nachlass vorhanden ist, wie er geteilt wird bzw. bei den Angehörigen, die keine Erben geworden sind, ob und in welcher Höhe Pflichtteilsansprüche bestehen.

In unserer Kanzlei kümmert sich Herr Rechtsanwalt Michael Siems um alle erbrechtlichen Belange und Fragestellungen.

Oft kommt es aber auch vor, dass eine verstorbene Person Schulden hinterlässt und die nächsten Familienmitglieder das Erbe daher ausschlagen wollen.

Der Beistand durch einen erfahrenen Anwalt für Erbrecht ist in jedem Fall unverzichtbar!

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Leistungen des Anwalts für Erbrecht

Wenden Sie sich für folgende Themen an uns:

  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung

Pflichtteil – ein häufiger Zankapfel des Erbrechts

Jeder kann zu Lebzeiten selbst entscheiden und im Testament festhalten, wen er als Erbin oder Erben einsetzt.

Die Enterbung der nächsten Angehörigen bedarf keiner Begründung. In diesem Fall haben die nächsten Angehörigen, in der Regel die Kinder, aber auch Geschwister und Eltern sowie die Ehepartnerin oder der Ehepartner jedoch grundsätzlich Anspruch auf einen Pflichtteil. Die Höhe des Pflichtteils beträgt 50 Prozent des gesetzlichen Erbteils.

Das Pflichtteilsrecht kann nur aus gravierenden, gesetzlich vorgegebenen Gründen entzogen werden.

Beispiele: Die oder der Pflichtteilsberechtigte trachtet der Erblasserin oder dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person nach dem Leben oder die oder der Pflichtteilsberechtigte wurde wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt.  Wichtig: Der Grund für die Entziehung des Pflichtteils muss in dem Testament aufgeführt sein.

Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt für Erbrecht – als Erblasserin oder Erblasser, Erbin oder Erbe oder Pflichtteilsberechtigte oder Pflichtteilsberechtigter.

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Kompetente Beratung und Betreuung durch Ihren Anwalt für Erbrecht:

Unser Angebot im Erbrecht reicht von der Beratung über die Gestaltung Ihres Testaments, die Errichtung von Altersvorsorgevollmacht und Patientenverfügung bis hin zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, wenn ein Erbfall eingetreten ist.

Wird ein Abkömmling oder ein Ehegatte enterbt, hat er einen Pflichtteilsanspruch und ggf. einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Auch in diesen Fällen können Sie sich auf die Unterstützung unseres Anwalts für Erbrecht verlassen.

Die Einschaltung eines Anwalts ist häufig schon deswegen erforderlich, weil Erben oder Miterben nicht Auskunft in dem Umfang erteilen, in dem sie dem Pflichtteilsberechtigten oder weiteren Erben zusteht. Wichtig ist in diesen Fällen, dass man konsequent und zügig handelt und erforderlichenfalls ohne große Zeitverzögerung, wenn nötig, einen solchen Anspruch mit gerichtlicher Hilfe durchsetzt. Auch bei der Geltendmachung von Vermächtnisansprüchen stehen wir Ihnen hilfreich zur Seite.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht

Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten bezüglich des Erbrechts oft beschäftigen:

Wie ist die Reihenfolge beim Erben?

Zuerst sind die Erbinnen und Erben erster Ordnung – eheliche und nichteheliche Kinder. Sind diese nicht vorhanden, sind die Erbinnen und Erben zweiter Ordnung erbberechtigt. Dies sind Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Es folgen die Erbinnen und Erben dritter Ordnung (Großeltern und deren Abkömmlinge) und die Erbinnen und Erben vierter Ordnung (Urgroßeltern und deren Abkömmlinge).

Wer erbt wie viel innerhalb der gesetzlichen Erbfolge?

Gibt es keinen Ehevertrag und hat das Ehepaar in einer Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner 50 Prozent des Nachlasses. Die übrigen 50 Prozent werden unter den leiblichen und nichtleiblichen Kindern aufgeteilt.

Wie läuft eine Erbschaft ohne Testament ab?

Hat die oder der Verstorbene kein Testament und keinen Erbvertrag verfasst, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Vertrauen Sie, wenn es um das Erbrecht geht, unserer erfahrenen Kanzlei. Wir decken folgende Bereiche ab:
  • Testamentserstellung
  • Testamentsanfechtung
  • Pflichtteil
  • Ausschluss von der Erbfolge
  • Erbausschlagung
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