Anwalt für Arbeitsrecht in Braunschweig-Waggum: Wir beraten Sie umfassend!
Die hohe Relevanz dieses Rechtsgebietes liegt zum einen daran, dass fast jeder Bürger im Laufe seines Erwerbslebens mit arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen konfrontiert wird. Inzwischen verbringt ein Großteil unserer Bevölkerung mehr Zeit am Arbeitsplatz als Zuhause oder mit seiner Familie. Die zum Teil existenzielle Abhängigkeit des Einzelnen von seinem Arbeitsplatz und Gehalt bergen hier das zusätzliche Bedürfnis, arbeitsrechtliche Angelegenheiten klären zu müssen, um die eigene Existenzgrundlage zu sichern.
Das Arbeitsrecht ist durch eine Vielzahl von Normen und Einzelgesetzen gekennzeichnet, mit denen nur spezialisierte Anwälte regelmäßig in Berührung kommen. Zudem ist es geprägt von einem außerordentlich starken „Richterrecht“: Ein Großteil des Arbeitsrechtes beruht nicht auf Gesetzen, sondern auf einzelnen Urteilen, deren Übertragbarkeit auf den eigenen Fall zu prüfen ist. Ein zentraler Bereich des Arbeitsrechtes ist dabei das sogenannte Kündigungsschutzrecht.
Rechtsanwalt Philipp von Schrenck berät Sie umfassend von A wie Abfindung bis Z wie Zumutbarkeit. Aber auch bei der fristlosen und fristgemäßen Kündigung, sowie Kündigungen aus betriebsbedingten, verhaltensbedingten oder personenbedingten Gründen.
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig auf und vereinbaren Sie einen Termin zum Erstgespräch. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und stehen Rede und Antwort bei Ihren Fragen zum Arbeitsrecht.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Siems & von Schrenck Rechtsanwälte - Fachanwälte in Braunschweig-Waggum und Sie sind auf der sicheren Seite. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Was macht ein Anwalt für Arbeitsrecht?
Unsere Leistungen für:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag auf mögliche Fallstricke überprüfen lassen möchten, eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben, eine Abfindung durchsetzen möchten oder Fragen zu Urlaub, Überstunden, Probezeit, Gehalt, Mutterschutz, Elternzeit und allen anderen Themen des Arbeitsrechts haben. - Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Wir helfen beim Aufsetzen von Arbeitsverträgen und informieren ausführlich zu den rechtlichen Bedingungen für Abmahnungen, Kündigungen, Abfindungen, Urlaub und Pausen, um nur einige Beispiele aus dem vielschichtigen Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu nennen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsrecht
Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die unsere Mandantinnen und Mandanten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht oft beschäftigen:
Wann ist eine Kündigung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber gerechtfertigt?
Wenn im Betrieb mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht, gilt das Kündigungsschutzgesetz. Es schreibt vor, dass eine Kündigung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber nur bei Vorliegen eines Kündigungsgrundes zulässig ist. Möglich ist dann eine Kündigung aus einem personenbedingten, verhaltensbedingten oder dringenden betrieblichen Grund.
Ist die Kündigung unwirksam bzw. rechtswidrig?
Das ist bei Formfehlern oder Rechtsverstößen der Fall, z. B.:
- Die im Kündigungsschreiben angegebene Kündigungsfrist ist falsch (§ 622 BGB)
- Die Originalunterschrift fehlt (es darf sich nicht um eine Kopie handeln)
- Die Kündigung erfolgte nicht in Schriftform. Laut § 623 BGB sind mündliche oder elektronisch (z. B. per E-Mail) übermittelte Kündigungen wirkungslos
- Es gab vorher keine oder keine klar formulierte Abmahnung
- Durch die Kündigung verstößt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gegen das Mutterschutzgesetz. Laut § 9 MuSchG ist es verboten, einer Frau zu kündigen, von deren Schwangerschaft die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Kenntnis hat
Wann darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Bei einer außerordentlichen oder fristlosen Kündigung muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen nicht berücksichtigen. Allerdings muss ein wichtiger bzw. schwerwiegender Kündigungsgrund vorliegen, etwa Straftaten wie Diebstahl, Unterschlagung, Beleidigung, Körperverletzung oder Arbeitszeitbetrug („Krankfeiern“). Auch Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Stehen die Gründe nicht im Kündigungsschreiben, muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sie Ihnen auf Nachfrage unverzüglich schriftlich mitteilen.
Weil es jedoch keine klar definierte Liste wirksamer Kündigungsgründe gibt, empfiehlt sich hier in jedem Fall eine Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Wir sind gern für Sie da – und können Ihnen meist schon bei der Erstberatung sagen, welche Chancen Sie bei einem Widerspruch gegen die Kündigung haben oder ob sich eine Klage lohnt.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht und wer muss ihn bezahlen?
Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt maximal 190 Euro. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer, sodass der Komplettpreis höchstens bei 226,10 Euro liegt. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst. Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Haben Sie weitere Fragen an unsere Kanzlei oder möchten Sie direkt einen Termin vereinbaren? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Unsere Anwälte sind auch für Sie da, wenn es um weitere Rechtsgebiete wie zum Beispiel das Verkehrsrecht oder Strafrecht geht.
Mit uns haben Sie einen starken Partner im Arbeitsrecht an Ihrer Seite
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung sowie Expertise im Arbeitsrecht zur Seite und sorgen für Ihr Recht. Neben einer umfassenden Beratung rund um die Kündigung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat auch für alle übrigen Bereiche und Facetten des Arbeitsrechtes zur Verfügung.
Unsere Kanzlei in Braunschweig vertritt Sie nicht nur im Hinblick auf das Arbeitsrecht, sondern unterstützt Sie auch im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie dem Bankrecht und weiteren Rechtsgebieten.
Wir werden unter anderem in folgenden Bereichen für Sie tätig:
Abmahnung
Ein Großteil der Abmahnungen unterliegt formellen Mängeln und ist damit unwirksam. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Abmahnung und beraten Sie bei allen Rechtsmitteln gegen die Abmahnung, wie der Gegendarstellung oder der Klage.
Vertragsverhandlungen und Vertragsschluss
Wir unterstützen Sie bereits im Vorfeld Abschluss eines Arbeitsvertrages mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber, beantworten Ihre Fragen zu der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, zum Mindestlohn und Arbeitszeit ebenso welche Fragen zulässig und welche unzulässig beim Bewerbungsgespräch (sogenanntes „Recht zur Lüge“) sind.
Lohn- und Gehaltsansprüche
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsansprüchen und zeigen Ihnen Ihre Rechte und Fallstricke auf: von A wie Ausschlussklausel bis Z wie Zurückbehaltungsrecht.
Arbeitszeugnis
Ist ein Arbeitsverhältnis beendet oder besteht es schon längere Zeit, haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wir beraten Sie hier und zeigen Ihnen auf, was „zwischen den Zeilen“ Ihres Arbeitszeugnisses geschrieben steht. Die „Zeugnissprache“ bringt oftmals das Gegenteil von dem, was im Arbeitszeugnis geschrieben steht, zum Ausdruck.
- Arbeitsvertrag
- Abmahnung
- Kündigung
- Abfindung