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Blitzer auf der A 2

An der A2, rund um Braunschweig, im Bereich des Landkreises Peine (in Fahrtrichtung Berlin zwischen der Abfahrt Peine und Zweidorfer Holz und in Fahrtrichtung Hannover auf der Höhe des Parkplatzes Röhrsee) sind stationäre Blitzeranlagen installiert. Auch der Landkreis Helmstedt betreibt solche Anlagen an der Anschlussstelle Braunschweig-Ost und dem Autobahnkreuz Wolfsburg in beiden Fahrtrichtungen.

Schließlich betreibt der Landkreis Gifhorn eine Blitzeranlage in Fahrtrichtung Berlin auf Höhe der Abfahrt Braunschweig-Hafen.

Alle diese Anlagen weichen von dem bekannten Standard insbesondere deswegen ab, weil sie in einem Bereich installiert sind, in dem die Geschwindigkeit flexibel durch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage geregelt wird. Das wirft die Frage auf, ob hier mit zutreffenden Messungen zu rechnen ist bzw. was geschieht, wenn sich die Beschilderung der Verkehrsbeeinflussungsanlage gerade ändert.

Natürlich ist ein Vorwurf eines Geschwindigkeitsverstoßes nur dann berechtigt, wenn der Fahrzeugführer erkennen konnte, dass eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet war. Das ist im Normalfall unproblematisch, weil eben einfach Verkehrsschilder, die immer dort stehen, regeln, welche Geschwindigkeit gefahren werden darf. Bei der flexiblen Regelung der Geschwindigkeit ist das allerdings anders. Behauptet wird, dass die Blitzeranlagen fest mit der Verkehrsbeeinflussungsanlage gekoppelt sind und die Daten von dort übernehmen. Die Anlage soll so ausgerüstet sein, dass sie LKWs erkennt, die ja immer eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu beachten haben und Überschreitungen insoweit grundsätzlich erfasst werden. Wir raten dazu, Geschwindigkeitsvorwürfe, die über die genannten Blitzer erfasst werden, anwaltlich überprüfen zu lassen. Jedenfalls für den Fall, dass eine Rechtschutzversicherung besteht, sollten daher entsprechende Verfahren einem kundigen Anwalt, bestenfalls einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, übergeben werden. Dabei sollte die Verteidigung in dem Moment beginnen, in dem der Vorwurf erhoben wird und nicht erst dann, wenn der Bußgeldbescheid vorliegt.

Wir stehen für die anwaltliche Vertretung in solchen Bußgeldverfahren vor den Bußgeldbehörden und den Amtsgerichten in Peine, Helmstedt, Gifhorn und Braunschweig gern bundesweit zur Verfügung. Regelmäßig bedarf es eines persönlichen Treffens jedenfalls im Vorfeld nicht. Bedenken Sie auch, wenn Sie einen Anwalt an Ihrem Wohnort beauftragen, dass dieser oft nicht zu den Gerichtsterminen fährt, sondern einen unterbevollmächtigten Kollegen einsetzt. Dann kann aber auch gleich ein Kollege vor Ort (also bei uns Herr Rechts- und Fachanwalt Michael Siems) von Ihnen beauftragt werden, dies spart Kosten und hat den Vorteil, dass die hiesige Rechtsprechung bekannt ist.

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