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Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht: Ihr Fachanwalt in Braunschweig

Wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten, sollten Sie grundsätzlich mit der Abwicklung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Dadurch stellen Sie sicher, dass auch wirklich alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, in voller Höhe reguliert werden. Wichtig dabei zu wissen: Die Anwaltsgebühren sind von der gegnerischen Versicherung als eine Schadensposition zu übernehmen. Für Sie bleibt die Vertretung kostenlos, wenn der Unfall für Sie unverschuldet war bzw. bei einem Mitverschulden, soweit die gegnerische Versicherung haftet. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir beraten Sie gern umfänglich über das Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht.

Unfälle mit viel Streitpotenzial haben oft mit Überholen oder Abbiegen zu tun. Ein Auffahrfall ist zwar rechtlich einfacher, die dabei fast regelmäßig erlittene Verletzung der HWS wird aber fast genauso oft von der Versicherung bestritten oder bagatellisiert. Im Verkehrsrecht ist aber auch oft die Haftung aus dem Verkehrsunfall streitig: Die gegnerische Versicherung argumentiert mit einem häufig nicht gegebenen Mitverschulden oder der Haftung für die Betriebsgefahr. Unterschiedliche Auffassungen gibt es insbesondere um die Höhe des Schmerzensgeldes, wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind.

Aber auch um andere Schadenspositionen wie Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kostenpauschale und Mietwagenkosten gibt es immer wieder Streit.

Die Leistungen unseres Fachanwalts für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Michael Siems:

Wenn Ihnen nach dem Unfall die gegnerische Versicherung schreibt, dass sie sich um alles kümmere und sie sich keine Sorgen machen müssten, sollten Sie skeptisch sein. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen die Versicherung des Unfallgegners freiwillig all das zahlt, was Ihnen wirklich zusteht – auch wenn diese es behauptet. Das Interesse der Versicherung besteht darin, so wenig wie möglich zu zahlen. Der Grund für dieses Schreiben ist einfach. Es soll verhindern, dass Sie einen Anwalt und einen Sachverständigen beauftragen. Schalten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, wird der von der Versicherung zu regulierende Betrag mit Sicherheit höher ausfallen und genau das will die Versicherungsgesellschaft verhindern.

Ein weiterer Aspekt im Verkehrsrecht ist die Durchsetzung aller möglichen Ansprüche, die sich nach einem Kauf oder Verkauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens ergeben. So entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen, das beim Verkauf in den höchsten Tönen gelobt wurde, oft als ein überteuertes Fahrzeug, das Mängel aufweist oder sogar einen verschwiegenen Unfallschaden. Suchen Sie in solchen Fällen juristischen Beistand!

Schließlich gehört zum Verkehrsrecht auch der Bereich der Verkehrssicherungspflichten. Hier entstehen oft Schadensersatzansprüche bei Verletzungen, z.B. nach einem Sturz auf einem im Winter nicht geräumten Gehweg. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Braunschweig – wir unterstützen Sie auch in solchen Fällen rund um das Verkehrsrecht.

 

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