Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht: Ihr Fachanwalt  in Braunschweig-Waggum  

Wenn Sie unverschuldet einen Unfall hatten, sollten Sie grundsätzlich mit der Abwicklung einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Dadurch stellen Sie sicher, dass auch wirklich alle Ansprüche, die Ihnen zustehen, in voller Höhe reguliert werden. Wichtig dabei zu wissen: Die Anwaltsgebühren sind von der gegnerischen Versicherung als eine Schadensposition zu übernehmen. Für Sie bleibt die Vertretung kostenlos, wenn der Unfall für Sie unverschuldet war bzw. bei einem Mitverschulden, soweit die gegnerische Versicherung haftet. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, wir beraten Sie gern umfänglich über das Verkehrsrecht und Verkehrsunfallrecht.

Unfälle mit viel Streitpotenzial haben oft mit Überholen oder Abbiegen zu tun. Ein Auffahrfall ist zwar rechtlich einfacher, die dabei fast regelmäßig erlittene Verletzung der HWS wird aber fast genauso oft von der Versicherung bestritten oder bagatellisiert. Im Verkehrsrecht ist aber auch oft die Haftung aus dem Verkehrsunfall streitig: Die gegnerische Versicherung argumentiert mit einem häufig nicht gegebenen Mitverschulden oder der Haftung für die Betriebsgefahr. Unterschiedliche Auffassungen gibt es insbesondere um die Höhe des Schmerzensgeldes, wenn Sie bei dem Unfall verletzt worden sind.

Aber auch um andere Schadenspositionen wie Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Kostenpauschale und Mietwagenkosten gibt es immer wieder Streit.

Zentrale Fragen zum Verkehrsrecht

Im Folgenden gehen wir auf Punkte ein, die beim Thema Verkehrsrecht von besonderem Interesse sind:

Wann sollten Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten?

Die häufigsten Gründe, aus denen unsere Mandantinnen und Mandanten sich an uns  wenden, sind Bußgeldbescheide, zum Beispiel wegen eines Blitzers, Punkte im Fahreignungsregister, Rotlichtverstöße, Fahrverbot, eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Viele Fahrerinnen und Fahrer wissen nicht, dass Bußgeldbescheide oft fehlerhaft sind. Lassen Sie diesen daher auf jeden Fall von uns überprüfen, bevor Sie die geforderte Summe zahlen. Auch bei Straftaten im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss bieten wir Ihnen einen kompetenten Rechtsbeistand.

Wie viel kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt kostet inklusive Mehrwertsteuer maximal 226,10 Euro.

Wichtiges zum Thema Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Fahrverbot ist nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Das Fahrverbot gilt für eine Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten und wird von Strafgerichten sowie Bußgeldstellen verhängt.

Im Gegensatz dazu erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Strafgerichte und Straßenverkehrsbehörden. Neben einer Geldbuße oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot als zusätzliche Strafe angeordnet werden.

Für den Entzug der Fahrerlaubnis ist ausschlaggebend, dass die Fahrerin oder der Fahrer für das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr ungeeignet ist. Gründe können eine Straftat im Straßenverkehr wie Fahrerflucht oder Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, aber auch Erkrankungen, die ein sicheres Fahren unmöglich machen, sein.

Wer ein Fahrverbot erhält, darf keine Fahrzeuge mehr führen. Auch solche nicht, für die kein Führerschein nötig ist. Die Entziehung der Fahrerlaubnis bezieht sich hingegen nur auf Fahrzeuge, für die ein Führerschein gemacht werden muss.

Nach Ablauf des Fahrverbots können Sie den Führerschein an der Stelle abholen, an der dieser eingezogen wurde. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis muss ein Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.

Unser Ziel ist es, die Dauer des Fahrverbots oder des Entzugs der Fahrerlaubnis so kurz wie möglich zu halten oder sogar zu verhindern.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

Ihr erfahrener Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.  Unter anderem deckt unsere Kanzlei folgende Bereiche ab:
  • Prüfung von Bußgeldbescheiden
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Punkte im Fahreignungsregister
  • Medizinisch-psychologische Prüfung (MPU)

Die Leistungen unseres Fachanwalts für Verkehrsrecht, Herrn Rechtsanwalt Michael Siems:

Wenn Ihnen nach dem Unfall die gegnerische Versicherung schreibt, dass sie sich um alles kümmere und sie sich keine Sorgen machen müssten, sollten Sie skeptisch sein. Vertrauen Sie nicht darauf, dass Ihnen die Versicherung des Unfallgegners freiwillig all das zahlt, was Ihnen wirklich zusteht – auch wenn diese es behauptet. Das Interesse der Versicherung besteht darin, so wenig wie möglich zu zahlen.

Der Grund für dieses Schreiben ist einfach. Es soll verhindern, dass Sie einen Anwalt und einen Sachverständigen beauftragen. Schalten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ein, wird der von der Versicherung zu regulierende Betrag mit Sicherheit höher ausfallen und genau das will die Versicherungsgesellschaft verhindern.

Ein weiterer Aspekt im Verkehrsrecht ist die Durchsetzung aller möglichen Ansprüche, die sich nach einem Kauf oder Verkauf eines Neuwagens oder Gebrauchtwagens ergeben. So entpuppt sich das vermeintliche Schnäppchen, das beim Verkauf in den höchsten Tönen gelobt wurde, oft als ein überteuertes Fahrzeug, das Mängel aufweist oder sogar einen verschwiegenen Unfallschaden. Suchen Sie in solchen Fällen juristischen Beistand!

Schließlich gehört zum Verkehrsrecht auch der Bereich der Verkehrssicherungspflichten. Hier entstehen oft Schadensersatzansprüche bei Verletzungen, z. B. nach einem Sturz auf einem im Winter nicht geräumten Gehweg. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Braunschweig – wir unterstützen Sie auch in solchen Fällen rund um das Verkehrsrecht.

Weitere Rechtsgebiete

Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen haben für den Betroffenen oft erhebliche Konsequenzen. In vielen Fällen steht ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Spiel.

Da fast jeder auf seine Mobilität angewiesen ist, sollten Sie in solchen Fragen Hilfe bei einem Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen. In unserem Haus ist dies Herr Rechtsanwalt Michael Siems.

Bußgeldrecht Ihr Fachanwalt in Braunschweig

Ein Bußgeldverfahren aufgrund von zu schnellen Fahrens, eines Rotlichtverstoßes, nicht ausreichenden Abstands oder wegen der Nutzung eines Handys ist ärgerlich. Es kostet Geld, es drohen Fahrverbote und wenn sich Verstöße häufen, kann sogar eine Entziehung der Fahrerlaubnis bei entsprechend vielen Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg erfolgen. Angesichts der gerade im Internet kursierenden Werbung, dass über 80 % der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, wird dem Verbraucher suggeriert, dass man auch in über 80 % der Fälle schadlos aus einem solchen Bußgeldverfahren herauskommt.

Leider sind die Dinge im Bußgeldrecht alles andere als einfach. In den allermeisten Fällen ist es schwierig, einen Vorwurf insgesamt zu entkräften. Gerade wenn dann ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommt, muss vorher genau überlegt werden, welche Strategie in Bezug auf das Bußgeldverfahren verfolgt wird. Es ist oft möglich, bei einem drohenden Fahrverbot mit der Bußgeldbehörde oder ggf. mit dem Bußgeldrichter zu verhandeln, ob nicht gegen Erhöhung der Geldbuße ein Verzicht auf das Fahrverbot in Betracht kommt. Diese Strategie kann nur dann Erfolg haben, wenn die überhöhte Geschwindigkeit oder das Fahren über die rote Ampel eingeräumt wird. Setzt der zuständige Rechtsanwalt allerdings auf eine „Krawallverteidigung“, darf später nicht auf Zugeständnisse des Sachbearbeiters oder Bußgeldrichters gehofft werden.

In anderen Fällen kann es Sinn ergeben, auf Zeit zu spielen, insbesondere wenn bereits zu viele Punkte in Flensburg gesammelt wurden. So kann es auch manchmal sinnvoll sein, das Verfahren solange zu verzögern, dass ein verhängtes Fahrverbot in einen Zeitraum fällt, in dem es am wenigstens „stört“.

Wie sich hier bereits zeigt, ist jeder Fall bezogen auf das Bußgeldrecht ganz individuell zu betrachten. Daher ist es wichtig, dass Sie sich einem Anwalt anvertrauen, der sich mit dem Bußgeldrecht auskennt. Egal, ob Sie auf der A2 bei Peine, Helmstedt, Gifhorn oder Braunschweig geblitzt worden sind, ob Sie in Wolfsburg, Salzgitter oder Wolfenbüttel bei Rot über die rote Ampel gefahren oder wo anders einen Bußgeldtatbestand verwirklicht haben sollten: Wir besprechen zu Anfang mit Ihnen ausführlich die Angelegenheit und stimmen nach erfolgter Akteneinsicht die Strategie gemeinsam mit Ihnen ab.

Verkehrsstrafrecht Ihr Fachanwalt in Braunschweig

Die meisten Fälle, die wir im Verkehrsstrafrecht behandeln, haben mit fahrlässiger Körperverletzung zu tun oder mit dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort.

Wird Ihnen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr eine Straftat vorgeworfen, wenden Sie sich sofort an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der von Anfang an dafür Sorge trägt, dass die Erfolgschancen der Verteidigung so hoch wie möglich sind.

Das gilt insbesondere bei Straftaten, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht. Neben der Verkehrsunfallflucht sind das vor allem auch Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Gerade der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ist mit der richtigen Argumentation häufig zu entkräften. Setzen Sie in diesen Fällen auf die langjährige Erfahrung und umfassende Aus- und Weiterbildung unseres Fachanwalts, Herrn Rechtsanwalt Michael Siems.

Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für alle Fragen des allgemeinen Zivilrechtes zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere auch das sog. Vertragsrecht. D. h., dass Sie sich gern auch mit allen Fragen und Problemen zu z. B. Internetkäufen, Fitnessverträgen etc. an uns wenden können. Die in Deutschland geltende allgemeine Vertragsfreiheit bedeutet insoweit nicht nur, dass man sich in der Regel aussuchen kann, mit wem man einen Vertrag schließt. Auch in der Formulierung des Inhaltes und der Ausgestaltung des Vertrages besteht eine weitgehende Freiheit, die jedoch wiederum in vielerlei Hinsicht Einschränkungen erfährt (Verbraucherschutzrecht etc.).

Zum Seitenanfang